Die Anforderungen an korrekte Aufnahmen sind hoch
Die Kriterien orientieren sich an den hohen Anforderungen der Passverordnung:
- Frontalansicht des Gesichts
- Blickrichtung geradeaus
- Neutraler Gesichtsausdruck
- Neutrale Kopfstellung
- Definiertes Verhältnis Gesichtsfeld und Gesamtbild
- Lage der Augen in einem festgelegten Bildbereich
- Lage der Augen auf einer Linie
- Gute Erkennbarkeit der Pupillen
für die Qualität:
- Nicht älter als sechs Monate
- Gesicht nimmt zwischen 70 und 80% des Bildes ein
- Deutlich (scharf) und klar
- Keine Gebrauchsspuren oder Tintenspuren
zum Bildinhalt:
- Direkter Blick in die Kamera
- Natürliche Hautfarbe
- Angemessene Helligkeit und Kontrast
zu Stil und Beleuchtung:
- Farbneutral
- Offene und sichtbare Augen (Haare bedecken nicht die/das Auge(n))
- Keine Portraitaufnahmen, direkter Blick in die Kamera
- Einheitliche Ausleuchtung des Hintergrundes
- Keine Schatten und kein Blitzlicht im Gesicht
- Keine roten Augen
bei Brillen:
- Keine Reflexionen auf der Brille
- Brillenrand darf Augen nicht abdecken
und bei Kopfbedeckungen
- Nicht erlaubt mit Ausnahme von religiösen Gründen
- Gesicht muss trotzdem vollständig sichtbar sein (Kinn bis Scheitel)